Häuslicher Unterricht
Also lautet der Beschluss: Dass der Mensch was lernen muss.- Nicht allein das ABC Bringt den Menschen in die Höh; Nicht allein am Schreiben, Lesen, Übt sich ein vernünftig Wesen; Nicht allein in Rechnungssachen Soll der Mensch sich Mühe machen; Sondern auch der Weisheit Lehren Muss man mit Vergnügen hören…. („Vierter Streich“ Wilhelm Busch) |
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In Österreich gilt statt der Schulpflicht nur die Bildungspflicht. Die Kinder können beim zuständigen Schulamt zum "häuslichen Unterricht" (HU) angemeldet werden. Der wird in der Regel auch genehmigt. Am Ende des Jahres müssen die Kinder an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht eine Externistenprüfung ablegen. Wird diese nicht bestanden, müssen die Kinder im nächsten Jahr die Klasse in einer Schule wiederholen. Für uns Familien in Österreich ist es wichtig, sich über die behördlichen Themen auszutauschen und Kontakte untereinander zu knüpfen. Information nur per E-Mail: Wientage 2009 |